Aktuelles:
1. Ansichten Halle und Grundrisse Schnitte / Lageplan / Bebauungsplan:
Wir haben vor, die bestehende Werkstatt (5 m breit / 30 m lang) am gleichen Platz mit einer neuen (25 m breit / 35 m lang) zu ersetzen. Die vorhandene Arbeitsstätte ist weder mit dem Stapler noch mit dem LKW befahrbar, so dass es für die Mitarbeiter ein erschwertes Arbeiten darstellt. Da die Halle viel zu klein ist, müssen die Arbeiten im Freien absolviert werden. Wir wollen für unsere Arbeiter bessere Arbeitsbedingungen und für unsere Anwohner bessere Lärmbedingungen schaffen, weshalb wir künftig in der neuen Werkstatt die LKWs be- und entladen wollen, so dass die Lärmbelästigung durch den Staplerverkehr auf ein Minimum reduziert wird. Durch die großzügigere Anordnung der Maschinen wird uns ein wirtschaftlicheres und sichereres Arbeiten ermöglicht.
2. Stellungnahme LRA Gewerbeaufsicht und Gutachten Schallschutz
Die Stellungnahme des Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht hat mit dem Schreiben vom 03. Juni 2011 „gegen das Bauvorhaben aus fachtechnischer Sicht derzeit keine Bedenken.“ Es wurden die beiden Gutachten vom 19.10.2010 und der Nachtrag vom 15.08.2011 zu Grunde gelegt und für gut befunden.
• Gutachten Schallschutz
• Stellungnahme LRA-Gewerbeaufsicht 03_06_2011
3. Stellungnahme Amt für Wasserwirtschaft und Gutachten Hydraulische Abflussberechnung
Das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz hat mit dem Schreiben vom 14.06.2011 die Zustimmung für das Bauvorhaben erteilt. Nach einem Ortstermin mit Herrn Schneider vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz wurde in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde eine Abflussberechnung erstellt. Die Abflussberechnung zeigt, dass es möglich ist, das durch das Bauvorhaben entfallende Retentionsvolumen durch Tieferlegung der Geländeoberfläche im verbleibenden Bereich auszugleichen, so dass durch das Bauvorhaben die Wasserspiegellage nicht ansteigt. Gemäß vorliegenden Schreiben vom 14.06.2011 stimmt die zuständige Fachbehörde der geplanten Vorgehensweise zu und weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorgelegte hydraulische Berechnung zur Beurteilung des Retentionsausgleiches ausreichend ist.
• Gutachten Hydraulische Abflussberechnung
• Stellungnahme Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz 14_06_2011
4. Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde
Das Amt für Umweltschutz hat in dem Schreiben vom 07.07.2011 mitgeteilt, „dass gegen das Vorhaben von Seiten des Natur- und Landschaftschutzes keine Bedenken bestehen.
• Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde



